Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-414/97 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 2 Nr. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 14, Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 c Teil B
Schlagwörter Umsatzsteuerbefreiung, EG, Rüstungsgüter
Rechtsfrage: Antrag auf Feststellung daß das Königreich Spanien gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, indem es entgegen der Regelung in Art. 2 Nr. 2 und den Art. 28 a, 14 und 28 c Teil B der Richtlinie 77/388/EWG die Einfuhren und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Rüstungsgütern, Munition und anderem ausschließlich für den militärischen Gebrauch bestimmten Material, die nicht unter die Luftfahrzeuge und Kriegsschiffe betreffenden Nrn. 23 und 25 des Anhangs F der Richtlinie 77/388/EWG fallen, als von der Mehrwertsteuer befreit angesehen hat.
Vorinstanz: Kommission ./. Königreich Spanien
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 1998 Nr. C 41 S. 12
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 16.09.1999
Erledigungs-Az: Rs C-414/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 22 03