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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 24/02 | 
| §§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 33 a Abs. 2 | 
| Schlagwörter | Grobes Verschulden, Neue Tatsache, Ausbildungsfreibetrag, Antrag | 
| Rechtsfrage: | Ist der Ausbildungsfreibetrag konkludent beantragt, wenn die dafür vorgesehenen Spalten in der ESt-Erklärung nicht ausgefüllt, die entsprechenden Angaben in der Anlage "Kinder" aber vorhanden waren? Kein grobes Verschulden durch Auslassen wiederholender Eintragungen in einem neu eingeführten Steuererklärungs-Formular? - Zulassung durch BFH - | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 14.11.2001 | 
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 6697/99 E | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 09 49 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 30.10.2003 | 
| Erledigungs-Az: | III R 24/02 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 09 27 | 
