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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 30/06
§§: EStG § 33 Abs. 1, BGB § 1684 Abs. 1
Schlagwörter Kontaktpflege, Kinderbetreuungskosten, Schule, Ausland
Rechtsfrage: Flugkosten für Besuche der in Spanien bei der Mutter lebenden drei Kinder keine außergewöhnliche Belastung? Wahrnehmung des persönlichen Kontakts mit den Kindern auch im Geltungsbereich des § 1684 Abs. 1 BGB als unmittelbarer Ausfluss der Elternverantwortung, somit keine Außergewöhnlichkeit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.02.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 3058/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 29 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.09.2007
Erledigungs-Az: III R 30/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision des Steuerpflichtigen unzulässig. Revision der Verwaltung führte zur Aufhebung des FG-Urteils und zur Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 13 93