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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 4/17 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 181 |
Schlagwörter | Betriebsaufspaltung, Personelle Verflechtung, Selbstkontrahierungsverbot, Vermietung |
Rechtsfrage: | Liegt die personelle Verflechtung vor, wenn die zu je 1/3 an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter neben einem mit 1 % beteiligten Nur-Besitzgesellschafter mit je 33 % an der Besitzgesellschaft beteiligt und zu deren Geschäftsführern bestellt, jedoch nicht nachweislich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 07.12.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2034/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 04 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.05.2020 |
Erledigungs-Az: | IV R 4/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 12 50 |