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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 22/00
§§: EStG § 33
Schlagwörter Krankheitskosten, Kur, Amtsarzt, Ayur - Veda
Rechtsfrage: Kosten für Behandlungen nach der schulmedizinisch nicht anerkannten "Ayur-Veda" Methode zur Entgiftung von PCB und Lindan anläßlich eines Aufenthalts in einem Kurhotel wegen der leichten Trennungsmöglichkeit dieser unmittelbaren Krankheitskosten auch ohne amtsärztliches Attest als außergewöhnliche Belastung? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 19.10.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 1817/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.02.2001
Erledigungs-Az: III R 22/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 08 40