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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 39/04 |
§§: | EStG § 50 a, EG Art. 50, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Steuerabzug, Haftung, Künstler, Musiker, Beschränkte Steuerpflicht, Gemeinschaftsrecht, Verfassungsmäßigkeit, Diskriminierungsverbot, Dienstleistungsfreiheit |
Rechtsfrage: | Vereinbarkeit des Steuerabzugs und der Haftung gemäß § 50 a EStG mit Gemeinschaftsrecht: Ist der Steuerabzug und die Haftung gemäß § 50 a Abs. 4 und 5 EStG mit der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 59 und Art. 60 EGV vereinbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 26.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | II 377/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1553 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 82 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.04.2007 |
Erledigungs-Az: | I R 39/04 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an EuGH - BFH-Beschluss vom 28.4.2004 I R 39/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 36 23 |