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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 33/16 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Mittelbarkeit, Nahestehende Person
Rechtsfrage: Liegt eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung bei einem GmbH-Geschäftsführer im Hinblick auf ein schuldrechtliches oder rein tatsächliches Nahestehen vor, wenn dieser im Namen der GmbH einem Dritten einen Betrag auszahlt, um den Verkauf der Anteile des GmbH-Mehrheitsgesellschafters zu fördern und um damit eigene Vermögensvorteile zu erlangen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 18.02.2016
Vorinstanz/AZ: 4 K 423/15
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 907
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 10 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.12.2019
Erledigungs-Az: VIII R 33/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 03 13