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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 15/09 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 3, EStG § 32 b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, GG Art. 20 Abs. 3, BVerfGG § 31 |
Schlagwörter | Sonderausgabenhöchstbetrag, Vorsorgeaufwendungen, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Verfassung, Bindung, Negativer Progressionsvorbehalt |
Rechtsfrage: | 1. Verfassungswidrigkeit der Sonderausgaben-Höchstbeträge der Streitjahre 1993 bis 1999: Berücksichtigung weiterer Vorsorgeaufwendungen für die Kranken- und Arbeitslosenversicherung wegen deren Zuordnung zum Existenzminimum? Keine Bindung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 1/06 (BVerfGE 120 S. 125) - Verstoß der Anordnung der weiterhin nur beschränkten Abziehbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen bis zum Jahr 2009 gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip und die Rechtsschutzgarantie? Verfassungswidrigkeit der nur beschränkten Abziehbarkeit von Aufwendungen zur Arbeitslosenversicherung? - 2. Sind die Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit für die sog. "Arbeitslosenversicherung" im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts zu erfassen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 08.10.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 4351/01 B |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 10 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.11.2011 |
Erledigungs-Az: | X R 15/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 04 54 |