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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 77/97 |
§§: | InvZulG § 2 Satz 1, BewG § 93, BewG § 94, BewG § 68 |
Schlagwörter | Kabel, Bewegliches Wirtschaftsgut, Gebäude |
Rechtsfrage: | In Schächten erfolgte Verkabelung der EDV-Anlage als bewegliches Wirtschaftsgut oder wesentlicher Gebäudebestandteil? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 13.08.1997 |
Vorinstanz/AZ: | II 250/93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.11.1999 |
Erledigungs-Az: | III R 77/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 04 65 |