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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 23/05 |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1, GrEStG § 13 Nr. 5 Buchst. b |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Anteilsvereinigung, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft, Grundstücksgesellschaft, Steuerschuldner |
Rechtsfrage: | Mittelbare Anteilsvereinigung im Organkreis und Steuerschuldnerschaft - 1. Mittelbare Anteilsvereinigung im Organkreis: Mittelbare Vereinigung aller Anteile an der Grundstücksgesellschaft in der Hand der amerikanischen Muttergesellschaft, wenn die 100-prozentige deutsche Tochtergesellschaft 96 v.H. der Anteile der inländischen Grundbesitz haltenden deutschen Gesellschaft erwirbt und die restlichen Anteile (4 v.H.) von einem weiteren Unternehmen erworben werden, deren Anteile die deutsche Tochtergesellschaft zu 98 v.H. übernimmt? - 2. Steuerschuldnerschaft in Fällen mittelbarer Anteilsvereinigung: Ist (nur) die deutsche Tochtergesellschaft Steuerschuldnerin der Grunderwerbsteuer oder sind Steuerschuldner (alle) die am Erwerbsvorgang beteiligten Gesellschaften (§ 13 Nr. 5 Buchst. b GrEStG)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 05.02.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 5386/00 F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 1078 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 24 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.08.2006 |
Erledigungs-Az: | II R 23/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 45 24 |