Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 13/01
§§: EStG § 40 Abs. 1 S. 1, AO 1977 § 200 Abs. 1 S. 3, HGB § 54
Schlagwörter Lohnsteuer, Pauschalierung, Antrag, Handlungsbevollmächtigter, Wirksamkeit
Rechtsfrage: Gehört ein ausdrücklicher Hinweis des FA auf die Rechtsfolgen eines Pauschalierungsantrags nach § 40 Abs. 1 EStG zu den unverzichtbaren Anforderungen für dessen Wirksamkeit? Kann ein mit dem Zusatz "i.V." zeichnender Handlungsbevollmächtigter einer Aktiengesellschaft einen rechtswirksamen Antrag auf Lohnsteuer-Pauschalierung stellen und gilt die Handlungsvollmacht n e b e n der im Handelsregister eingetragenen Vertretungsregelung? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 18.11.1999
Vorinstanz/AZ: VI 66/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.10.2002
Erledigungs-Az: VI R 13/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 09 04