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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 9/97
§§: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 J: 1980, UStG § 3 Abs. 12 J: 1980, UStG § 10 J: 1980, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 J: 1980
Schlagwörter Buchwert, Leistungsaustausch, Einbringung, Gesellschaft, Gesellschafterbeitrag, Gegenleistung
Rechtsfrage: Liegt ein Leistungsaustausch bei Einbringung von Wirtschaftsgütern (hier: Feldinventar und Milchquote) in eine Gesellschaft (kein Ansatz in der Ertragsteuerbilanz; keine vertragliche Vereinbarung eines Sonderentgelts) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Übernahme von Verbindlichkeiten vor? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.01.1995
Vorinstanz/AZ: V 350/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.09.1999
Erledigungs-Az: V R 9/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 54 91