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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-212/10 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 69/335/EWG Art. 4 Abs. 2, Richtlinie 85/303/EWG Art. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, Polen, Gesellschaftsteuer, Beitritt, Verzicht, Darlehensaufnahme |
Rechtsfrage: | Berechtigte Art. 4 Abs. 2 RL 69/335/EWG, geändert durch Art. 1 Nr. 1 RL 85/303/EWG einen Mitgliedstaat, mit dem 1.1.2007 erneut eine Gesellschaftsteuer einzuführen, die auf die Darlehensaufnahme durch eine Kapitalgesellschaft erhoben wird, wenn der Darlehensgeber Anspruch auf eine Beteiligung an den Gesellschaftsgewinnen hat, falls der Mitgliedstaat zum Tage des Beitritts, dem 1.5.2004, auf die Erhebung dieser Steuer verzichtet hatte? |
Vorinstanz: | Wojewodzki Sad Administracyjny w Gliwicach (Polen) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2010 Nr. C 209 S. 13 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 16.06.2011 |
Erledigungs-Az: | Rs C-212/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 20 30 |