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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 31/05
§§: KStG § 8 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4, HGB § 272 Abs. 2 Nr. 4, EStG § 8 Abs. 2
Schlagwörter Gewinnerzielungsabsicht, Grundstück, Aufwendungsersatz, Entgelt, Betriebseinnahme
Rechtsfrage: Ist der von den Gesellschaftern geleistete Aufwendungsersatz ertragsteuerlich als Betriebseinnahme, umsatzsteuerlich als steuerbares und steuerpflichtiges Entgelt anzusehen, wenn eine die Grundstücke ihrer Gesellschafter verwaltende GmbH ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig wird, weil lediglich die ihr entstehenden Kosten ersetzt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 01.03.2004
Vorinstanz/AZ: 8 K 8393/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 25 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.02.2007
Erledigungs-Az: V R 69/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an V. Senat - neues Aktenzeichen: V R 69/05 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 16 42