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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 30/07 |
§§: | AO § 181 Abs. 3, AO § 149 Abs. 1 Satz 2, BewG § 28 Abs. 1 |
Schlagwörter | Feststellungsfrist, Beginn, Anlaufhemmung, Einheitsbewertung, Erklärung |
Rechtsfrage: | Wird die Anlaufhemmung i.S. des § 181 Abs. 3 Satz 2 AO auch dann ausgelöst, wenn aufgrund einer zwischen den Steuerpflichtigen und den Finanzbehörden getroffenen Vereinbarung keine gesonderte Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts (Nachfeststellung) ergeht oder gilt in diesem Fall § 181 Abs. 3 Satz 1 AO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 24.05.2007 |
Vorinstanz/AZ: | IV 378/2004 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 26 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.02.2009 |
Erledigungs-Az: | II R 30/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 15 41 |