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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 21/07 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Betriebseinnahme, Versicherung, Krankheit, Privat |
Rechtsfrage: | Ist bei einem gewerblichen Einzelunternehmer die Versicherungsleistung aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung als Betriebseinnahme zu erfassen? Liegt ein außerordentlicher Ertrag vor, weil die wegen längeren krankheitsbedingten Ausfalls erfolgte Leistung im engen kausalen Zusammenhang mit dem Betrieb steht oder gehört sie unter Berücksichtigung des Aufteilungs- und Abzugsverbots des § 12 Nr. 1 EStG zum privaten Bereich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 17.04.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2519/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 21 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.08.2009 |
Erledigungs-Az: | X R 21/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 01 33 |