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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-126/15 (EuGH)
§§: Richtlinie 2008/118/EG Art. 7, Richtlinie 2008/118/EG Art. 9, Richtlinie 2008/118/EG Art. 39 Abs. 3
Schlagwörter EG, EU, Verbrauchsteuern, Portugal, Verhältnismäßigkeit, Zigaretten, Verkauf
Rechtsfrage: Hat die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 7, 9 Abs. 1 und 39 Abs. 3 RL 2008/118/EG über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, dass sie für Zigarettenpackungen, die in einem bestimmten Wirtschaftsjahr bereits besteuert und in den freien Verkehr gebracht worden waren, nach Ablauf der übermäßig kurzen in Art. 27 der Durchführungsverordnung Nr. 1295/2007 des Ministeriums für Finanzen und öffentliche Verwaltung vorgesehenen Frist ein Verbot für den öffentlichen Vertrieb und Verkauf erlassen hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Portugal
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2015 Nr. C 155 S. 16
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 29.06.2017
Erledigungs-Az: Rs C-126/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 12 54