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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 22/00
§§: EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2
Schlagwörter Außerordentliche Einkünfte, Entschädigung, Abfindung, Zusammenballung, Einheitlichkeit
Rechtsfrage: 1. Führt die Auszahlung einer Entschädigung / Abfindung in zwei Veranlagungszeiträumen (vgl. 2.) immer zur Versagung der Steuerermäßigung für die gesamte Entschädigung? - 2. Liegt eine einheitlich zu beurteilende Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG vor, wenn im Aufhebungsvertrag neben einer höheren Einmalzahlung (Auszahlung 1996) begrenzt Kosten für Outplacement-Beratungen übernommen werden, diese zusätzliche Leistung auch bei Nichtinanspruchnahme auf Anforderung des bisherigen Arbeitnehmers der Abfindungssumme zugeschlagen wird und bisher nur geringe Outplacement-Aufwendungen angefallen und im Jahr 1997 erstattet wurden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 16.02.2000
Vorinstanz/AZ: 1 K 4808/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 498
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 51 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.08.2001
Erledigungs-Az: XI R 22/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 04 51