Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-431/12 (EuG)
§§: DVO (EU) Nr. 626/2012, VO (EG) Nr. 1225/2009 Art. 2, VO (EG) Nr. 1225/2009 Art. 11 Abs. 9, AEUV Art. 264
Schlagwörter EG, EU, Antidumpingzoll, Weinsäure, China, Nichtigkeit, Einfuhr
Rechtsfrage: Klage mehrerer Unternehmen gegen den Rat. Die Klägerinnen beantragen, - Art. 1 der DVO (EU) Nr. 626/2012 des Rates vom 26.6.2012 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Weinsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China (im Folgenden: angefochtene Verordnung) insoweit für nichtig zu erklären, als die bei Ninghai Organic Chemical Factory und Changmao Biochemical Engineering Company Co. Ltd festgesetzten Antidumpingzollsätze rechtswidrig festgestellt worden sind aufgrund von offensichtlichen Beurteilungsfehlern, die der Maßnahme anhaften, Verstößen gegen die Art. 2 und 11 Abs. 9 der VO (EG) Nr. 1225/2009 des Rates (im Folgenden: Antidumping-Grundverordnung), Verletzungen der Verteidigungsrechte der Klägerinnen und unzureichender Begründung der angefochtenen Verordnung; - gemäß Art. 264 AEUV die Weitergeltung der angefochtenen Verordnung anzuordnen, bis der Rat die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs ergebenden Maßnahmen ergriffen hat; - dem Beklagten und etwaigen Streithelfern die den Klägerinnen im Verfahren entstandenen Kosten und Aufwendungen aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Rat
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2012 Nr. C 366 S. 37
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 03.05.2018
Erledigungs-Az: Rs T-431/12