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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 41/06
§§: UmwStG § 12 Abs. 3 Satz 2, UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 10 d
Schlagwörter Verschmelzung, Verlustvortrag, Verlustrücktrag
Rechtsfrage: Kann ein verbleibender Verlustvortrag des untergehenden Rechtsträgers vom übernehmenden Gesamtrechtsnachfolger dahingehend genutzt werden, dass auf dessen Antrag das zu versteuernde Einkommen auch für vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag endende Besteuerungsabschnitte im Wege des Verlustrücktrages gemindert werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 02.05.2006
Vorinstanz/AZ: 7 K 2010/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 32 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.12.2007
Erledigungs-Az: I R 41/06