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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 47/14 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8, EStG § 42 d |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Versicherungsbeitrag, Berufshaftpflichtversicherung, Arzt, Eigenbetriebliches Interesse |
Rechtsfrage: | Stellt die Mitversicherung von angestellten Klinikärzten in der Betriebshaftpflichtversicherung der Arbeitgeberin einen geldwerten Vorteil dar, wenn für diese Ärzte eine gesetzliche bzw. berufsständische Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (gemäß § 30 Satz 1 Nr. 6 HBKG bzw. § 23 BO) besteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 25.06.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 78/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 1620 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 20 42 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.11.2015 |
Erledigungs-Az: | VI R 47/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 01 44 |