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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 71/07 (BFH) |
§§: | EStG § 26 Abs. 1 Satz 1, EStG § 26 b |
Schlagwörter | Zusammenveranlagung, Getrenntleben |
Rechtsfrage: | Strittig ist, ob die Ehegatten schon ab November/Dezember 2000 (so lt. Scheidungsakte, lt. pers. Vorsprache und Angaben in der ESt-Erklärung der Ehefrau) oder erst ab Januar 2001 (tatsächlicher Auszug des Ehemannes) getrennt gelebt haben. Ist der Tatbestand einer ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft ausschließlich an objektiven Merkmalen zu beurteilen, oder kommt es im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung auch und gerade auf die innere Einstellung an? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 25.10.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2570/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 06 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.04.2010 |
Erledigungs-Az: | III R 71/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 32 09 |