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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 2677/16 (BVerfG)
§§: AuslInvestmG § 18 Abs. 1, AO § 162, GG Art. 3 Abs. 1, FGO § 53 Abs. 2, § 180 Satz 3, AEUV Art. 63, AEUV Art. 64
Schlagwörter Schätzung, Ausland, Investment, Briefkasten, Ersatzzustellung, Schwarze Fonds, Kapital, Kapitalverkehrsfreiheit, Verfassung
Rechtsfrage: Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG - Rechtswidrigkeit von Schätzungen - Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 28.07.2015
Vorinstanz/AZ: VIII R 2/09
Vorinstanz/Fundstelle: BStBl 2016 II S. 447
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 28 24
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 09.05.2023
Erledigungs-Az: 2 BvR 2677/16
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen