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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 106/01 | 
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 | 
| Schlagwörter | Fortbildung, Ausbildung, Erststudium, Betriebswirt | 
| Rechtsfrage: | Erststudium stets Berufsausbildung? Aufwendungen einer Bankkauffrau für ein berufsbegleitendes Erststudium bei der AKAD mit dem Abschluss "Dipl.-Betriebswirtin (FH)" unbegrenzt als Fortbildungskosten abziehbar, weil mit dem (Aufbau-)Studium lediglich eine höhere Qualifikation in dem ausgeübten Beruf, nicht aber ein Berufswechsel angestrebt wird? - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 28.02.2001 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 177/97 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 80 91 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen | 
