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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1928/16 (BVerfG)
§§: AO § 237, AO § 347 Abs. 1 Satz 2, FGO § 46, GVG § 198, MRK Art. 6 Abs. 1
Schlagwörter Zinsen, Verfahrensdauer, Überlänge, Menschenrecht, EU, Grundrecht, Verzögerung
Rechtsfrage: Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines Einspruchs- oder Klageverfahrens - Anwendungsbereich der in Art. 6 Abs. 1 EMRK enthaltenen Gewährleistungen - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 27.04.2016
Vorinstanz/AZ: X R 1/15
Vorinstanz/Fundstelle: BStBl 2016 II S. 840
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 15 14
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 04.06.2018
Erledigungs-Az: 1 BvR 1928/16
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 15 59