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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 88/97
§§: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 J: 1993 Anlage Nr. 45
Schlagwörter Steuersatz, chemische Behandlung
Rechtsfrage: Stellt das Hinzufügen von Harnstoff eine chemische Behandlung dar mit der Folge, daß die Lieferung von Rinden-Dauerhumus dem Regelsteuersatz unterliegt? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 20.02.1997
Vorinstanz/AZ: 10 K 95/95
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 913
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.01.1999
Erledigungs-Az: V R 88/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 50 85