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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 4/17 (BFH)
§§: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a
Schlagwörter Telefon, Steuerbare Leistung, Steuerentstehung, Entgelt, Sonstige Leistung
Rechtsfrage: Zeitpunkt der Leistungsausführung bei Umsätzen im Zusammenhang mit sog. Prepaid-Verträgen: Ist aus Guthaben bei Prepaid-Verträgen Umsatzsteuer abzuführen, soweit der Kunde die Guthaben während der Vertragsdauer nicht nutzt oder genutzt hat und der Telekommunikationsanbieter sie - mangels Geltendmachung durch den Kunden - nicht zurückerstattet hat, wenn der Kunde die Guthaben während der Vertragsdauer für verschiedene Leistungen seines Telekommunikationsanbieters und von Drittanbietern hätte einsetzen können? Stellen die ungenutzten Guthaben Entgelt für die Erreichbarkeit der Kunden nach Aufladung dar bzw. sind sie zusätzliches Entgelt für bepreiste Telekommunikationsdienstleistungen, die der Kunde während der Vertragslaufzeit genutzt hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.07.2016
Vorinstanz/AZ: 5 K 4189/13 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 10 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.04.2019
Erledigungs-Az: XI R 4/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 10 06