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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 29/18 (BFH) |
§§: | AStG § 10 Abs. 1 Satz 1, GewStG § 9 Nr. 3, GewStG § 7 Satz 7 |
Schlagwörter | Gewerbesteuer, Außensteuerrecht, Hinzurechnung, Betriebsstätte |
Rechtsfrage: | Gewerbesteuerliche Kürzung um den außensteuerrechtlichen Hinzurechnungsbetrag: Ist die Summe des Gewinns und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen gemäß § 9 Nr. 3 GewStG a.F. vor Inkrafttreten des § 7 Satz 7 GewStG um den außensteuerrechtlichen Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG zu kürzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 08.05.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2814/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 22 27 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |