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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 55/07 (BFH)
§§: UStG 1993 § 4 Nr. 3 Buchst a DBuchst. aa, Richtlinie 77/388/EWG Art. 15 Nr. 4
Schlagwörter Sonstige Leistung, Steuerfreiheit, Regelsteuersatz
Rechtsfrage: Ist die mit der Bewirtschaftung einer Kraftfahrzeugparkfläche bzw. Kraftfahrzeugstaufläche erbrachte sonstige Leistung gegenüber einem Zollamt als umsatzsteuerpflichtig zu beurteilen oder ist diese Leistung nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG von der Umsatzsteuer befreit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 23.01.2007
Vorinstanz/AZ: 5 K 99/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1377
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 14 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.02.2008
Erledigungs-Az: XI R 55/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 25 33