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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 14/13 (BFH)
§§: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2, GewStG § 9 Nr. 1 Satz 6, GewStG § 7 Satz 2 Nr. 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Erweiterte Kürzung, Grundstücksunternehmen, Mitunternehmeranteil, Veräußerungsgewinn, Rückwirkung
Rechtsfrage: Ist der Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an Grundstücksgesellschaften als auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfallender Gewinn anzusehen, für den die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen zu gewähren ist? Ist § 9 Nr. 1 Satz 6 GewStG auch auf Teilanteilsveräußerungen anwendbar? Ist die Norm verfassungswidrig und verletzt insbesondere ihre Anwendung auf im Jahr 2004 vor ihrem Inkrafttreten getätigte Veräußerungen das Rückwirkungsverbot? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 20.02.2013
Vorinstanz/AZ: 2 K 207/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 15 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.12.2016
Erledigungs-Az: IV R 14/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 28 05