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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 15/08 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 22, EStG § 3 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 3 Nr. 1 Buchst. c
Schlagwörter Tagegeld, Invalidität, Umschulung, Arbeitslohn, Sonstige Einkünfte, Steuerfreiheit
Rechtsfrage: Unterliegen Tagegelder, die einem in Deutschland wohnenden Grenzgänger im Zusammenhang mit einer Umschulungsmaßnahme von der Schweizer Invalidenversicherung gezahlt wurden, als Arbeitslohn oder als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer? Wenn ja, sind diese gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. a oder c EStG steuerfrei? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 11.03.2008
Vorinstanz/AZ: 14 K 262/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 1363
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 22 44
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.10.2010
Erledigungs-Az: VI R 15/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 39 65