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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 25/07
§§: EStG § 3 Nr. 6, EStG § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a
Schlagwörter Versorgungsbezug, Unfallruhegehalt, Steuerfreiheit
Rechtsfrage: Enthält das erhöhte Unfallruhegehalt nach § 37 BeamtVG (Ruhegehaltssatz stets 80 v.H., ohne Berücksichtigung der tatsächlich absolvierten Dienstzeit) bei Unfällen, die sich bei einer lebensgefährdenden Verwendung von Beamten ereignen, Elemente des Unfallausgleichs (Schadensersatz), die nicht "auf Grund der Dienstzeit" gewährt werden, sodass die Voraussetzung des § 3 Nr. 6 EStG für die Steuerfreiheit insoweit erfüllt ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 13.02.2007
Vorinstanz/AZ: 3 K 1435/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 992
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 14 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.05.2008
Erledigungs-Az: VI R 25/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 28 63