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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 5/07
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c, SGB III § 122 Abs. 1, AFG § 103 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Ausbildung, Übergangszeit, Ausbildungswilligkeit, Arbeitsloser
Rechtsfrage: Begrenzung der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten auf vier Monate als unzulässige Rechtsausübung? Steht dem Kläger das Kindergeld auch dann zu, wenn der Sohn nach Schulabschluss bis zum Beginn des Zivildienstes 7 Monate weder bei der Arbeitsvermittlung noch bei der Berufsberatung gemeldet war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 12.10.2005
Vorinstanz/AZ: 5 K 456/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 12 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.12.2011
Erledigungs-Az: III R 5/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 11 04