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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 112/03 |
§§: | KStG § 8 Abs. 4 |
Schlagwörter | Mantelkauf, Verlustabzug, Gesellschaft mbH, Verlustfeststellung |
Rechtsfrage: | Steuerschädlicher Mantelkauf: Liegt bei einem Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft die für die Abzugsfähigkeit eines Verlustvortrags erforderliche wirtschaftliche Identität nicht vor, wenn die bisher rein vermögensverwaltende Tätigkeit auch nach der Anteilsübertragung ohne Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens fortgeführt worden ist? Ist über die in den Vorjahren festgestellten Verluste bezüglich der möglichen Abzugsbeschränkung wegen eines steuerschädlichen Mantelkaufs erst in einem Jahr mit positivem Ergebnis zu entscheiden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 21.10.2003 |
Vorinstanz/AZ: | I 155/2003 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 15 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.05.2004 |
Erledigungs-Az: | I R 112/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 39 13 |