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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 65/05
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5, FGO § 118 Abs. 2
Schlagwörter Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst, Haupttätigkeit
Rechtsfrage: Unbegrenzter Abzug der vom Arbeitgeber bezuschussten "Bürokosten" eines angestellten, zu Hause und im Außendienst (ca. 141 Tage mit ca. 20.000 gefahrenen Kilometern) tätigen Verkaufsleiters ohne eigenen Arbeitsplatz, wenn nach der Tatsachen- und Beweiswürdigung des FG die Außendiensttätigkeit und nicht die Tätigkeit im Arbeitszimmer für die berufliche Betätigung des Klägers typisch und prägend war (Bindung des BFH an die tatsächlichen Feststellungen des FG)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 26.07.2005
Vorinstanz/AZ: 6 K 4602/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 00 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.03.2007
Erledigungs-Az: VI R 65/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 15 76