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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 68/05 |
§§: | KStG § 8 Abs. 4 |
Schlagwörter | Mantelkauf, Wirtschaftliche Identität, Neues Betriebsvermögen, Zuführung, Verlustabzug |
Rechtsfrage: | Gilt der Fünf-Jahres-Zeitraum des § 8 Abs. 4 Satz 3 KStG auch für den Regelfall des § 8 Abs. 4 Sätze 1 und 2? Ist entsprechend die Zuführung neuen Betriebsvermögens vier Jahre nach der Übertragung von mehr als der Hälfte der Anteile an der Kapitalgesellschaft unschädlich für einen Verlustabzug? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.06.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 223/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 38 45 |
Erledigungs-Vermerk: | Löschung in den Registern |