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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-446/13 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Ort, innergemeinschaftliche Lieferung
Rechtsfrage: Sind die Bestimmungen der RL 77/388/EWG über die Festlegung des Ortes einer innergemeinschaftlichen Lieferung dahin zu verstehen, dass die Lieferung eines Gegenstands durch eine Gesellschaft an einen Kunden in einem anderen Land der EU, nachdem der Gegenstand für Rechnung des Verkäufers in der Niederlassung einer anderen, im Land des Kunden ansässigen Gesellschaft einer Bearbeitung unterzogen worden war, als eine Lieferung zwischen dem Land des Verkäufers und dem Land des Endabnehmers anzusehen ist, oder dahin, dass es sich um eine Lieferung innerhalb des Landes des Endabnehmers handelt, ab der Niederlassung, in der die Bearbeitung stattfand?
Vorinstanz: Conseil d'État (Frankreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2013 Nr. C 304 S. 7
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 02.10.2014
Erledigungs-Az: Rs C-446/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 27 86