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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 27/01
§§: GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Einheitlicher Vertrag, Einheitliches Vertragswerk, Faktischer Zwang, Erwerb, Eigentumswohnung, Modernisierung, Gemeinschaftseigentum
Rechtsfrage: Einheitliches Vertragswerk beim Erwerb einer noch zu modernisierenden Eigentumswohnung. Sind beim Erwerb einer Eigentumswohnung und Bindung des Erwerbers an Modernisierungsmaßnahmen vorwiegend am Gemeinschaftseigentum, die Modernisierungskosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, auch wenn der entsprechende Beschluss der Eigentümergemeinschaft für die Auftragsvergabe erst noch herbeigeführt werden muss? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 23.11.1999
Vorinstanz/AZ: 3 K 1981/97 GE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 82 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.08.2003
Erledigungs-Az: II R 27/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 05 16