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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII B 33/01
§§: StBerG § 20 Abs. 2 Nr. 3
Schlagwörter Lohnsteuerhilfeverein, Widerruf, Anerkennung
Rechtsfrage: Kommt ein Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein nur in Betracht, wenn sich im Rahmen einer Gesamtabwägung die Erwartung abzeichnet, dass der Verein auch zukünftig die Geschäfte nicht ordnungsgemäß führt?
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 15.11.2000
Vorinstanz/AZ: 2 K 2247/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 164
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 73 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.08.2001
Erledigungs-Az: VII B 33/01
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig