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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 58/03 |
§§: | EStG § 3 Nr. 59, LStR 2000 R 23 a Satz 4 |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Mietvorteil, Arbeitslohn, Wohnraumförderung |
Rechtsfrage: | Kommt die Steuerfreiheit des geldwerten Vorteils aus der verbilligten Wohnungsüberlassung im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis nach § 3 Nr. 59 EStG nur in Betracht, wenn die Wohnung zum Zeitpunkt ihres Bezugs durch den Arbeitnehmer für eine Förderung mit Mitteln nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz oder nach dem Wohnraumförderungsgesetz in Betracht gekommen wäre oder auch dann, wenn die Mietvorteile der Wohnungsbauförderung gleichgestellt werden, die der Arbeitnehmer aufgrund seines Wohnungsnotstandes beim Erwerb der Wohnung erhalten hätte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.08.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 272/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 1597 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 48 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.02.2005 |
Erledigungs-Az: | VI R 58/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 17 97 |