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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 35/95 |
§§: | InvZulG 1991 § 3 Satz 1, § 5 Abs. 1, § 11 Abs. 2 Nr. 2 a und b, Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz Art. 13 Nr. 3, EWGV Art. 92 Abs. 1, Art. 93 Abs. 2, 3 |
Schlagwörter | Investitionszulage, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Ist die nachträgliche Herabsetzung des Investitionszulagensatzes für im 1. Halbjahr 1992 in Berlin (West) getätigte Investitionen von 12 % auf 8 % verfassungswidrig? |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 21.12.1994 |
Vorinstanz/AZ: | IV 22/94 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1995 S. 686 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.10.2000 |
Erledigungs-Az: | III R 35/95 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 03 67 |