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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-274/10 (EuGH)
§§: Richtlinie 112/2006/EG Art. 183
Schlagwörter EG, EU, Ungarn, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuerüberschuss, Teilzahlung
Rechtsfrage: Hat die Republik Ungarn dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der RL 2006/112/EG verstoßen, dass sie Steuerpflichtige, deren Steuererklärung für einen bestimmten Steuerzeitraum einen "Überschuss" i.S. von Art. 183 dieser Richtlinie ausweist, dazu verpflichtet, diesen Überschuss oder einen Teil davon auf den folgenden Steuerzeitraum vorzutragen, wenn sie dem Lieferer nicht den Gesamtbetrag für den fraglichen Erwerb gezahlt haben, und aufgrund dieser Verpflichtung manche Steuerpflichtige, deren Steuererklärungen gewöhnlich einen "Überschuss" ausweisen, diesen Überschuss mehr als einmal auf den folgenden Steuerzeitraum vortragen müssen?
Vorinstanz: Kommission ./. Republik Ungarn
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2010 Nr. C 221 S. 26
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 28.07.2011
Erledigungs-Az: Rs C-274/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 26 59