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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 3/10 (BFH) |
| §§: | EStG § 35 Abs. 3, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a |
| Schlagwörter | Feststellung, Organschaft, Gewerbesteuermessbetrag, Anrechnung, Atypische stille Gesellschaft, Personengesellschaft, Beteiligung |
| Rechtsfrage: | Ist in die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für eine GmbH & Co. KG, die an einer GmbH mehrheitlich beteiligt und deren Organträgerin ist, ein Anteil am Gewerbesteuermessbetrag einzubeziehen, der auf die atypisch stille Beteiligung der GmbH an einer anderen Personengesellschaft entfällt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 29.10.2009 |
| Vorinstanz/AZ: | 16 K 1567/09 F |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 09 77 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 22.09.2011 |
| Erledigungs-Az: | IV R 3/10 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 37 29 |