
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 48/17 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit, Erbe, Grabpflege, Sanierung |
Rechtsfrage: | Ist eine Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit aus rechtlichen / sittlichen Gründen i.S. von § 33 EStG bei Aufwendungen des Erben zur Sanierung einer Familiengruft aufgrund einer Anordnung der Verbandsgemeindeverwaltung zur Sanierung oder Räumung gegeben? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.04.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1964/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 03 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.10.2019 |
Erledigungs-Az: | VI R 48/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 00 57 |