Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-182/97 (EuGH)
§§: Richtlinie 69/335/EWG
Schlagwörter Gesellschaftsteuer, Erstattung
Rechtsfrage: 1. Steht es, wenn man von der Rechtswidrigkeit der Regierungskonzessionsgebühr für die Eintragung im Unternehmensregister wegen Verstoßes gegen die Richtlinie 69/335/EWG betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital ausgeht, im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht, wenn auf den Erstattungsantrag die in Artikel 13 des Decreto del Presidente della Repubblica 641/72 vorgesehene dreijährige Ausschlußfrist angewandt wird, oder bedeutet die Anwendung dieser Vorschrift unter Berücksichtigung des Umstands, daß, "solange eine Richtlinie nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt wurde, die einzelnen nicht in die Lage versetzt worden sind, in vollem Umfang von ihren Rechten Kenntnis zu erlangen", praktisch die Nichtanwendung der Richtlinie 69/335/EWG? 2. Ist mangels einer Sondervorschrift im DPR 331/93 über die Verjährungsfrist für die Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge unter Berücksichtigung des Charakters der fraglichen Zahlung als einer objektiven Nichtschuld (Artikel 2033 C.C.) Artikel 2934 in Verbindung mit Artikel 2946 des Codice Civile anwendbar? 3. Beginnt unabhängig von den beiden oben gestellten Fragen die Frist --sei es die Ausschlußfrist des Artikels 13 DPR 641/72 oder die Verjährungsfrist des Artikels 2946 C.C.-- zum Zeitpunkt der Zahlung, oder beginnt sie wegen des oben genannten Grundsatzes "Solange eine Richtlinie nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt wurde, sind die einzelnen nicht in die Lage versetzt worden, in vollem Umfang von ihren Rechten Kenntnis zu erlangen" mit der Veröffentlichung des Decreto des Presidente della Repubblica in der Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana?
Vorinstanz: Tribunale Brescia
Vorinstanz/Datum: 16.11.1996
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 05.10.2000
Erledigungs-Az: Rs C-182/97