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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 14/03 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Ausbildung, Fortbildung, Krankenpfleger, Krankengymnast |
Rechtsfrage: | Erwerbsaufwendungen eines ohne Berufsabschluss tätigen Krankenpflegers für die theoretische Ausbildung zum Krankengymnasten abziehbar, weil die auf einen Abschluss zielende erstmalige Berufsausbildung auf den bisher ausgeübten (angelernten) Beruf aufbaut und somit die berufliche Veranlassung gegeben ist (s.a. BFH-Urteile vom 29.4.2003 VI R 86/99 und vom 27.5.2003 VI R 33/01)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.02.2001 |
Vorinstanz/AZ: | IV 1207/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 30 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.06.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 14/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 52 45 |