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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 17/06
§§: AO 1977 § 119 Abs. 1, AO 1977 § 125 Abs. 1, AO 1977 § 157 Abs. 1 Satz 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 14 Abs. 1
Schlagwörter Schenkungsteuer, Frühere Erwerbe, Zusammenrechnung, Bestimmtheit, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Inhaltliche Bestimmtheit eines mehrere freigebige Zuwendungen zusammenfassenden Schenkungsteuerbescheids: Muss ein derartiger Bescheid die einzelnen der Besteuerung unterworfenen Lebenssachverhalte genau bezeichnen und die auf die einzelnen Steuerfälle jeweils entfallende Steuer angeben; muss insbesondere eine (taggenaue) Zurechnung früherer Erwerbe dem jeweils letzten Erwerb und die Steueranrechnung der Vorerwerbe nach § 14 ErbStG erfolgen. Führt eine Besteuerung unter Zusammenrechnung der einzelnen Schenkungen und Vorschenkungen als Jahreszuwendungen zur Nichtigkeit des Steuerbescheids? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 06.12.2005
Vorinstanz/AZ: 9 K 1935/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 18 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.06.2007
Erledigungs-Az: II R 17/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 37 59