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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 34/07 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10, EStG § 22 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20
Schlagwörter Werbungskosten, Sonderausgabe, Rentenversicherung, Verfassung
Rechtsfrage: Sind die im Jahr 2005 aufgewendeten Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der nach dem Alterseinkünftegesetz zu erwartenden Vollversteuerung der Renteneinnahmen in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten oder als Sonderausgaben zu berücksichtigen? Verfassungswidriger Verstoß gegen das objektive/subjektive Nettoprinzip? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.08.2007
Vorinstanz/AZ: 15 K 30254/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 30 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.11.2009
Erledigungs-Az: X R 34/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 00 39