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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 24/13 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, GrEStG § 3 Nr. 4, GrEStG § 6 Abs. 3 Satz 1, GrEStG § 6 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Verschmelzung, Anteilsübertragung, Personengesellschaft
Rechtsfrage: Verschmelzung von Personengesellschaften als Besteuerungstatbestand für Grunderwerbsteuer: Löst eine innerhalb von fünf Jahren erfolgende Übertragung von Anteilen der an einer Gesamthand beteiligten anderen Gesamthand auf eine Kapitalgesellschaft die Rechtsfolge des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG aus? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 07.11.2012
Vorinstanz/AZ: 4 K 1322/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 391
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 05 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2014
Erledigungs-Az: II R 24/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 03 90