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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 30/11 (BFH) |
§§: | InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, UStG § 16 Abs. 2, UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1, AO § 226, AO § 220 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Aufrechnungsverbot, Umsatzsteuervoranmeldung, Vorsteuerberichtigung, Uneinbringlichkeit, Insolvenz |
Rechtsfrage: | Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Verstößt die Saldierung von Vorsteuervergütungsansprüchen mit positiven Umsatzsteuerbeträgen innerhalb eines Voranmeldungszeitraums gemäß § 16 Abs. 2 UStG gegen das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 06.04.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 808/08 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2011 S. 1407 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 21 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.07.2012 |
Erledigungs-Az: | VII R 30/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 07 51 |