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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 50/09 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2, KStG § 14 |
Schlagwörter | Organträger, Personengesellschaft, Zurechnung, Einkommen, Gesellschafterwechsel |
Rechtsfrage: | Wie erfolgt die Zurechnung des Organeinkommens bei den Mitunternehmern einer Organträger-Personengesellschaft bei Gesellschafterwechsel vor dem Ende des Geschäftsjahrs der beherrschten Gesellschaft(en), und wie ist der Veräußerungsgewinn des aus der Organträger-Personengesellschaft ausscheidenden Gesellschafters zu ermitteln? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 21.01.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2067/03 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 10 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.02.2013 |
Erledigungs-Az: | IV R 50/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 11 91 |