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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 61/06
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1
Schlagwörter Betriebsvermögen, Gesamthandsvermögen, Sonderbetriebsvermögen, Entnahme
Rechtsfrage: Sind Gesamthandsvermögensgegenstände, die von der Personengesellschaft genutzt werden, durch Entnahmewillen und Entnahmehandlung aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft entnehmbar? - Liegt bei einer gewerblich tätigen Personengesellschaft notwendiges Sonderbetriebsvermögen I vor, wenn die Gesellschaft die Wirtschaftsgüter nicht mehr eigenbetrieblich, sondern zur Untervermietung nutzt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 12.01.2005
Vorinstanz/AZ: 7 K 3328/02 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 05 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.09.2009
Erledigungs-Az: IV R 61/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 05 74