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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 46/00 |
§§: | EStG § 70 Abs. 2, EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Änderung der Verhältnisse, Vergleichbare Leistungen, Ausländer |
Rechtsfrage: | Liegt eine "Änderung der Verhältnisse" i.S. des § 70 Abs. 2 EStG auch bei einer rechtlichen Änderung vor? Handelt es sich bei der an Staatsbedienstete der Türkei gezahlten Familienbeihilfen um dem Kindergeld vergleichbare Leistungen i.S. des § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 18.01.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 3350/97 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 53 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.10.2000 |
Erledigungs-Az: | VI R 46/00 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen |