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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 107/01 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Berufliche Nutzung, Lebensmittelpunkt, Hochschullehrer |
Rechtsfrage: | Kein begrenzter Werbungskostenabzug für ein im Rahmen der doppelten Haushaltsführung außerhalb des Beschäftigungsortes am Lebensmittelpunkt unterhaltenes häusliches Arbeitszimmer eines Hochschullehrers für den Teilbereich "Lehrveranstaltungen" seiner Tätigkeit, weil wegen der räumlichen Trennung eine Nutzung des Arbeitszimmers zu mehr als 50 v.H. der gesamten beruflichen Tätigkeit nicht gegeben ist und subjektive Erwägungen über die eingeschränkte Verfügbarkeit des beim Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatzes unbeachtlich sind? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 23.01.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2480/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 64 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.10.2004 |
Erledigungs-Az: | VI R 107/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |