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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 55/06 |
§§: | StraBEG § 3, StraBEG § 10, AO § 355, AO § 356 |
Schlagwörter | Strafbefreiende Erklärung, Unterschrift, Einspruchsfrist, Rechtsbehelfsbelehrung, Steueranmeldung |
Rechtsfrage: | Einspruchsfrist bei formal mangelhafter strafbefreiender Erklärung: Läuft bei Abgabe einer nicht unterschriebenen strafbefreienden Erklärung und Nachholung der Unterschrift durch Einreichung einer neuen - inhaltgleichen - Erklärung die Einspruchsfrist gegen die strafbefreiende Erklärung bereits ab dem Tag des Eingangs der ersten - und nicht erst ab dem Tag des Eingangs der den Unterschriftmangel beseitigenden zweiten - Erklärung, weil bei Behebung eines formalen Mangels durch den Steuerpflichtigen innerhalb der ihm vom Finanzamt gesetzten Frist die strafbefreiende Erklärung von Anfang an wirksam ist? - Unterliegt die strafbefreiende Erklärung als Steueranmeldung i.S. von § 150 Abs. 1 Satz 3 AO der Vorschrift des § 355 AO? - Findet wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung bei einer strafbefreienden Erklärung die Jahresfrist des § 356 AO Anwendung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 152/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 01 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.05.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 55/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 31 83 |