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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 37/18 (BFH) |
§§: | GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Gegenleistung |
Rechtsfrage: | Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei einem Grundstück, das mit maroden Gebäuden bebaut ist: Ist für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der negative Kaufpreis der Gebäude oder der Wert der Nutzungsüberlassung der Gebäude nebst dem Wert für eingeräumte Geh- und Fahrtrechte heranzuziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.06.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1514/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 09 29 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.12.2019 |
Erledigungs-Az: | II R 37/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 02 45 |