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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 49/13 (BFH)
§§: AO § 218 Abs. 2, AO § 37 Abs. 2, EStG § 36 Abs. 2, EStG § 44 b Abs. 5
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Erstattung, Anrechnung, Kapitalertragsteuer
Rechtsfrage: Anrechnung von dem Kapitalschuldner erstatteter Kapitalertragsteuer beim Kapitalgläubiger: Ist trotz gleicher Begrifflichkeit "Erstattung" in den jeweiligen gesetzlichen Regelungen (§ 37 Abs. 2 AO, § 36 Abs. 2 EStG, § 44 b EStG) eine unterschiedliche Auslegung (formale vs. wirtschaftliche Betrachtungsweise) möglich? Hat der Kapitalschuldner die Kapitalertragsteuererstattungen nach Gutschrift innerhalb eines bestimmten Zeitraums an den Kapitalgläubiger zu überweisen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 20.02.2013
Vorinstanz/AZ: 6 K 187/11 AO
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 1225
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 33 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2015
Erledigungs-Az: VII R 49/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 26 03