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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 56/99
§§: EStG § 10 d Abs 3, EStG § 11 Abs 2, EStG § 4 Abs. 4
Schlagwörter Verlustabzug, Feststellung, Zinsen, Darlehen, Abfluss, Novation
Rechtsfrage: Sind Schuldzinsen als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sich durch ihre Verrechnung mit der Darlehensschuld die Darlehenssumme laufend erhöht? Gelten die Zinsaufwendungen als abgeflossen, wenn sie nicht tatsächlich bezahlt werden? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 24.09.1998
Vorinstanz/AZ: 14 K 5151/95 E, F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 1116
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.04.2000
Erledigungs-Az: IV R 56/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 12 35