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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 23/14 (BFH) |
§§: | EStG § 10 a Abs. 1, EStG § 92 a Abs. 1, EStG § 96 Abs. 1 Satz 1, AO § 39 Abs. 2 |
Schlagwörter | Altersvorsorgezulage, Eigenheim, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Zurechnung, Wirtschaftliche Betrachtungsweise, Wohnung |
Rechtsfrage: | Liegt eine förder(un)schädliche Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages vor, wenn eine Verwendung für ein Hausgrundstück erfolgen soll, an dem nicht die Klägerin zivilrechtliche (Mit-) Eigentümerin ist, sondern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der die Klägerin mit einem Gesellschaftsanteil von 98 % sowie deren Ehemann mit einem Gesellschaftsanteil von 2 % beteiligt sind (wirtschaftliche Betrachtungsweise)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 06.03.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 14034/12 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 1318 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 17 44 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.01.2016 |
Erledigungs-Az: | X R 23/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 11 38 |