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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 128/01
§§: EStG § 50 d, AO § 42, DBA-Niederlande Art. 13
Schlagwörter Freistellungsbescheinigung, Holding, Ausland, EG, Gestaltungsmissbrauch, Doppelbesteuerung
Rechtsfrage: Anspruch einer niederländischen Kapitalgesellschaft auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 50 d Abs. 3 EStG, mit der ihrer deutschen Tochtergesellschaft mbH das Recht eingeräumt wird, vom Abzug von Kapitalertragsteuern bei Ausschüttung an die Klägerin abzusehen, und auf Erteilung eines Freistellungsbescheids nach § 50 d Abs. 1 EStG oder liegt ein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 50 d Abs. 1 a EStG vor, da die ausländische Gesellschaft zwischen die niederländischen Anteilseigner und die inländische GmbH rechtsmissbräuchlich zwischengeschaltet worden ist?
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 08.08.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K 6630/99, 2 K 8337/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 63 44
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen