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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 50/03
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Urlaub, Gesellschaftergeschäftsführer
Rechtsfrage: Urlaubsabgeltungen an die Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH als verdeckte Gewinnausschüttungen: Stellen gegen das arbeitsrechtliche Verbot gewährte Urlaubsabgeltungen an die Gesellschafter-Geschäftsführer keine verdeckte Gewinnausschüttungen dar, weil die Auftragslage der GmbH einen Freizeitausgleich des nicht genommenen Urlaubs nicht erlaubt hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 25.09.2002
Vorinstanz/AZ: 13 K 4947/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 40 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.01.2004
Erledigungs-Az: I R 50/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 13 93